28. September 2023

Melda Semi hat in der AJP publiziert

Altersdiskriminierung in der Personalverordnung der Zürcher Fachhochschule: Ein Verstoss gegen die Verfassung?

Zu diesem Standpunkt kam zumindest das Verwaltungsgericht im Entscheid VGer ZH, VB.2020.00470. Dabei stellte es sich auf den Standpunkt, dass die Bestimmung in §19 Abs. 2 der Personalverordnung der Zürcher Fachhochschule, wonach Dozierende ab dem vollendeten 58. Altersjahr kein Forschungs- und Weiterbildungssemester mehr beziehen dürfen, altersdiskriminierend und somit verfassungswidrig ist.

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